Alles Wichtige im Überblick
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Auslandsreisekrankenversicherung speziell für Ärzte in einem kurzen Überblick zusammengestellt. Nutzen Sie die Themen Übersicht, um nähere Informationen zu erhalten.
Themen Übersicht
Die Themen auf dieser Seite haben wir in die folgenden Kategorien unterteilt.
Inhalt Versicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die (Mehr-)kosten, die während einer Auslandsreise anfallen, aber nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen werden. Da es sich in seltenen Fällen um sehr hohe Beträge handeln kann, sollte jeder Auslandsreisende eine solche Versicherung abschließen. Zudem sind die Beiträge für kurze Reisen mit bis zu 42 Tagen mit jährlichen Kosten ab 8 Euro für eine Einzelversicherung äußerst moderat. Für längere Reisen fallen höhere, aber immer noch faire Beiträge an, die individuell verglichen werden müssen. Wir widmen uns auf dieser Seite hauptsächlich Reisedauern von maximal 42-56 Tagen.
Wichtige Eckdaten
Grundwissen zur Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung soll sicherstellen, dass Sie nicht auf Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland sitzen bleiben. Je nach Vorleistung Ihrer Vollkostenversicherung können sich sowohl für gesetzlich, wie auch für privat Krankenversicherte, hohe Eigenbeteiligungen ergeben. So leistet die gesetzliche Krankenkasse, und das auch nur sehr lückenhaft, ausschließlich in Europa und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (Schengen-Staaten) und kommt nicht für den Rücktransport auf. Viele private Krankenversicherungen begrenzen ihre Leistungen dabei auf die deutsche Gebührenordnung.
Ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?
Ja, die Notwendigkeit einer Auslandsreisekrankenversicherung für jeden Auslandsreisenden ist unumstritten. Denn während der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin vollkommen unzureichend ist, weisen auch viele private Krankenversicherungen Lücken auf. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Gründe, weshalb Sie eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen sollten – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Krankenrücktransport
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt hier keinen Cent. Je nach Transportweg und Schwere der Erkrankung kostet ein langer und komplizierter Rücktransport bis zu 130.000 Euro.
Privatärztliche Rechnungen
Finanztip berichtet von einem Leser, der in einem türkischen Krankenhaus behandelt und operiert werden musste. Er blieb fast auf den gesamten Kosten von über 15.000 Euro sitzen.
Deutsche Gebührenordnung
Auch privat Versicherte können existentielle Probleme bekommen, wenn nur nach der deutschen Gebührenordnung erstattet wird, bspw. bei Behandlungen in den USA.
Weltweiter Schutz
Ohnehin gelten die meisten Versicherungen nur in Europa mit einigen Erweiterungen (Schengen-Staaten). Für weitere Reisen ist die Auslandsreisekranken ohnehin erforderlich.
Kreditkarte unzureichend
Einige Kreditkarten schließen einen Auslandsschutz ein. Häufig ist dieser irreführend oder vergleichsweise schwach. Schließen Sie im Zweifel eine separate Versicherung ab.
Selbstbeteiligung
Für Privatversicherte hat die Versicherung den netten Nebeneffekt, dass etwaige Auslandskosten gezahlt werden und nicht die Selbstbeteiligung des Vollkostentarifs beschneiden.
Was deckt eine Auslandsreisekrankenversicherung ab?
Die Leistungen einer Auslandsreisekrankenversicherung sind in Anbetracht des häufig günstigen Preises relativ umfangreich. So wird in den meisten guten Tarifen umfassend für die privatärztliche Behandlung akuter Erkrankungen geleistet. Verständlicherweise zahlt eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht für bereits absehbare Behandlungen, sowie für bestimmte Leistungen, die auch bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können.
Abgedeckt
LOREM IPSUM
Nicht abgedeckt
LOREM IPSUM
Was kann passieren, wenn ich keine Auslandsreisekrankenversicherung besitze?
Gesetzlich Versicherte und teilweise auch privat Versicherte haben bei Erkrankungen im Ausland ein erhebliches Kostenrisiko, da die deutsche Krankenversicherung nicht immer alle Kosten übernimmt. Insbesondere gesetzlich Versicherte haben einen sehr schlechten Schutz und benötigen unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung. Aber auch für viele Privatversicherte bildet sie eine sinnvolle Ergänzung. Vor allem dann, wenn die Kostenerstattung auf die deutsche Gebührenordnung begrenzt ist und es in Länder wie Kanada, die USA oder Singapur geht.
Kranken Rücktransport
FÜNFSTELLIGE SUMMEN
Selten, aber sehr kostenintensiv sind die Krankenrücktransporte. Laut ADAC sind die Hauptursachen neben Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfällen und Hirnblutungen auch Verkehrs- und Sportunfälle. Da diese Transporte in der Regel in Spezialflugzeugen mit moderner intensivmedizinischer Ausstattung gemacht werden, sind bereits bei innereuropäischen Flügen 5-stellige-Beträge üblich.
Hohe Arztkosten
NUR EUROPAWEITER SCHUTZ
Gesetzlich Versicherte bekommen maximal die ortsüblichen Kosten erstattet, und das nur in Europa. Privatärztliche Kosten sowie alle Kosten außerhalb Europas sind ohnehin nicht versichert. Dieses Problem haben privat Versicherte Ärzte nicht. Es kann aber auch dort zu Lücken kommen, wenn der Tarif nach der “deutschen Gebührenordnung” und nicht nach “ortsüblichen Kosten” abrechnet.
Unfall Bergung
NEUE TARIFE SINNVOLL
Einige neue Tarife erstatten unter bestimmten Bedingungen auch entstandene Bergungskosten. Dies ist definitiv ein großer Mehrwert, denn selbst ein Helikoptereinsatz auf der Skipiste gilt in vielen Fällen als Bergungskosten und wird nicht unter den medizinischen Kosten eingeordnet. In entlegenen Gebieten können sogar noch deutlich höhere Kosten auftreten.
Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für eine Einzelperson bereits für unter 10 Euro zu haben, “sehr gute” Familientarife beginnen bei ca. 20 Euro im Jahr. Diese gelten für beliebig viele Auslandsreisen im Jahr, solange die maximale Reisedauer pro Reise von in der Regel 42 bis 56 Tagen eingehalten wird.
Basis der Berechnung: Arzt, 42 Jahre
Top Leistung zum günstigen Preis
Aus der vorangehenden Tabelle ergeben sich zwei Erkenntnisse. Erstens ist der Top-Tarif und Testsieger der Stiftung-Warentest/Finanztest aus Heft 5/2019 günstiger als teilweise deutlich schlechtere Tarife. Zum anderen macht es spätestens ab 3 Personen Sinn, einen Familientarif abzuschließen. Die Beiträge für die klassische Reisekrankenversicherung liegen dann bei bis zu 56 Tagen Reisedauer bei circa 10 Euro pro Person und Jahr. Sollten Sie eine längere Reise planen, bieten einige Versicherer spezielle länger geltende Tarife ab. Die Beiträge liegen dann je nach Eintrittsalter und Zielland bei circa 50 bis 100 Euro monatlich.
Für die meisten Reisen ist eine klassische Auslandsreisekrankenversicherung vollkommen ausreichend. Bezüglich der Kosten gibt es dann nur noch zwei Punkte zu beachten. Zum einen gibt es wenige Anbieter, die für Reisen in die USA und Kanada einen Zuschlag verlangen. Solche Versicherungen sind langfristig unpraktikabel. Zum anderen erhöhen viele Anbieter ab einem bestimmten Alter, in der Regel mit dem 65 oder 70 Geburtstag, die Beiträge. Sehr gute Tarife erhöhen sich dann auf durchschnittlich 35 Euro pro Person und Jahr. Nur wenige Versicherungen verzichten zur Zeit auf einen Alterszuschlag.
Kostenloser Tarifvergleich
Wir suchen für Sie nicht nur die günstigsten Auslandsreisekrankenversicherungen heraus, sondern ebenso die mit den besten Leistungen. Geben Sie uns hierfür einfach einen kurzen Überblick zu Ihrer Person und wir lassen Ihnen eine Übersicht mit passenden Angeboten kostenlos und unverbindlich per E-Mail zukommen.
Wichtig bei der Auswahl einer Auslandsreisekrankenversicherung
Die Bedingungen der Auslandskrankenversicherungen haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Wir skizzieren Ihnen neun Kriterien, auf die Sie achten sollten. Überprüfen Sie auch gerne Ihre bestehenden Verträge, häufig macht ein Wechsel Sinn.
Beispiele Auslandsreisekrankenversicherung
An dieser Stelle möchten wir dieses etwas abstrakte Thema anhand von drei realen Beispielen noch besser greifbarer machen. Diese finanziell tragischen Fälle machen deutlich, warum eine gute Auslandsreiseversicherung so wichtig ist .
Rücktransport
BEISPIEL
Eine Urlauberin muss mit einem Spezialflugzeug, in diesem Fall einem Bombardier Learjet 60XR, in ein Deutsches Krankenhaus geflogen werden. An Bord erhält Sie eine moderne intensivmedizinische Versorgung.
Kosten
70.000 Euro
UNSER TIPP: Für gesetzlich Versicherte ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein absolutes Muss, erreichen solche Kosten schnell existenzbedrohende Summen.
Herzinfarkt
BEISPIEL
De gesetzlich Versicherte Patientin erlitt im Türkeiurlaub einen Herzinfarkt und wurde stationär behandelt. Von den 16.000 Euro Kosten erhielt Sie nur einen Bruchteil zurück, da es sich um privatärztliche Versorgung handelte.
Kosten
15.000 Euro
UNSER TIPP: Auch dieser Schaden wäre von einer Auslandsreisekrankenversicherung mit einem Jahresbeitrag von ca. 10 Euro übernommen worden.
USA
BEISPIEL
Für die Akutbehandlung eines Schlaganfallpatienten berechnet das amerikanische Krankenhaus 120.000 US-Dollar. Die private Krankenversicherung erstattet nur die Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Kosten
80.000 Euro
UNSER TIPP: Auch privat Krankenversicherte sollten Ihren Versicherungsschutz prüfen und im Zweifel lieber eine zusätzliche Reiseversicherung abschließen.
Häufig gestellte Fragen
Die am häufigsten gestellten Fragen zur Auslandsreisekrankenversicherung speziell für Ärzte haben wir nachfolgend aufgeführt und beantwortet. Sollten Ihre offene(n) Frage(n) nicht mit dabei sein, kommen Sie gerne direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Ihre Frage!
Benötige ich eine Auslandsreisekrankenversicherung, wenn ich ausschließlich in Europa Urlaub mache?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, unbedingt. Denn die gesetzliche Kasse zahlt nicht für einen eventuellen Rücktransport, der auch in Europa schnell in den fünfstelligen Bereich gehen kann. Zudem gibt es für die Behandlung im Ausland die vom Bundesgesundheitsministerium genannte Einschränkung, gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes.
Dennis Missfeldt
Diplom Volkswirt und unabhängiger Finanzexperte
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