Steuerklassen für Ärzte

Hauke Simonsen   | Ratgeber Ärzte | Letztes Update: 12. Januar 2021

Die verschiedenen Lohnsteuerklassen bestimmen, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber vom Lohn einbehält und an das Finanzamt monatlich abführt. Die insgsamt 6 verschiedenen Lohnsteuerklassen sind mit verschiedenen Freibeträgen und Pauschalen versehen. In welche Lohnsteuerklasse Sie als Arzt fallen, hängt wiederum von Ihren persönlichen Lebens- und Erwerbssituationen ab. Je nach diesen Eigenschaften und den rechtlichen Voraussetzungen, können Sie die Lohnsteuerklasse im Jahr maximal einmal wechseln und so bestenfalls eine ganze Menge Steuern sparen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Mit Hilfe der Lohnsteuerklassen wird das zu versteuernden Einkommen eines jeden Einzelnen berechnet.
  • Die 6 Lohnsteuerklassen besitzen unterschiedliche Freibeträge und Pauschalen.
  • Welche Lohnsteuerklasse Sie erhalten, hängt von Ihren persönlichen Lebens- und Erwerbssituationen ab.
  • Steuerklassen können gewechselt werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
  • Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse muss beim Finanzamt angemeldet werden und kann einmal im Jahr passieren.
  • Ehepaare können Steuerklassen miteinander kombinieren und so im besten Fall Geld sparen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Lohnsteuerklassen leicht erklärt
  2. Lohnsteuerklassen im Überblick
  3. Eigenschaften der Lohnsteuerklassen
  4. Lohnsteuerklassen für Ärzte
  5. Wechsel der Lohnsteuerklasse
  6. Steuerklassenkombinationen
  7. Das Faktorverfahren
  8. Kinderfreibeträge und Steuerfreibeträge
  9. Lohnsteuertabelle 2019
  10. Steuerliche Änderungen ab 2019
  11. Fazit: Welche Lohnsteuerklasse sollte ich wählen?

Lohnsteuerklassen leicht erklärt

Wenn Geld verdient wird, taucht immer auch das Finanzamt auf der Bildfläche auf, weil für jedes Einkommen ab einer bestimmten Höhe die Einkommensteuer fällig wird. Wer in einem Angestelltenverhältnis steht, ist dazu verpflichtet, Lohnsteuer zu zahlen. Diese wird im Rahmen der Lohnabrechnung sofort vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Um dabei einen Rahmen abzustecken, wie viel Lohnsteuer vom Einkommen einbehalten wird, werden angestellte Steuerpflichtige den so genannten Lohnsteuerklassen zugeordnet.

Was genau sind Lohnsteuerklassen?

Lohnsteuerklassen sind somit spezielle Merkmale, die einem steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu gesprochen werden und darüber Auskunft geben, in welcher Höhe monatlich die Steuer vom zu versteuernden Einkommen einbehalten und an das Finanzamt überwiesen wird.

Was legen die Lohnsteuerklassen fest?

In den verschiedenen Lohnsteuerklassen wird die Höhe der abzuziehenden Steuerlast festgelegt. Das erfolgt dadurch, dass den verschiedenen Lohnsteuerklassen unterschiedliche Freibeträge und Pauschalen zugeordnet werden. Diese Freibeträge und Pauschalen innerhalb der Steuerklassen bestimmen, wie hoch die monatliche Steuerlast ist, die der Steuerpflichtige als Vorleistung tätigen muss, bevor dann abschließend der Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt. Die Lohnsteuerklassen bestimmen demnach die monatliche Steuerlast, also das Geld, was vom Einkommen sofort in Richtung Finanzamt fließt. Sie bestimmen nicht die Gesamtsteuer eines Jahres, die erst mit der Steuererklärung ermittelt und durch Nachzahlungen oder Erstattungen ausgeglichen wird.

Lohnsteuerklassen im Überblick

Das deutsche Steuersystem hat für verschiedene Lebens- und Erwerbssituationen unterschiedliche Steuerklassen entwickelt. Zurzeit gibt es insgesamt sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, die im Folgenden aufgeführt und beschrieben werden.

Tabelle Steuerklassen

Die Tabelle mit den Lohnsteuerklassen zeigt Ihnen auf, welche Eigenschaften mit welcher Lohnsteuerklasse in Verbindung stehen. Oft haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Lohnsteuerklassen zu wählen. Hier müssen Sie abwägen, welche Lohnsteuerklasse am besten zu Ihnen aus steuerlicher Sicht passt.

SteuerklasseBeschreibung
1Ledige sowie getrenntlebende oder geschiedene Ehepartner
2Alleinerziehende ohne weiteren Erziehungsberechtigten im Haushalt
3Verheiratete und eingetragene Partnerschaften, aber nur in Kombination mit Lohnsteuerklasse 5 – geeignet bei großen Einkommensunterschieden
4Verheiratete und eingetragene Partnerschaften – geeignet bei keinen oder geringen Einkommensunterschieden
5Verheiratete und eingetragene Partnerschaften, aber nur in Kombination mit Lohnsteuerklasse 3 – geeignet bei großen Einkommensunterschieden
6Bei mehreren Nebenjobs sowie bei einem Zweit- oder sogar Drittjob
Beispiel: Lohnsteuerklassen für Ärzte

Die obige Tabelle ist eine vereinfachte Darstellung der Steuerklassen. Weitere Informationen rund um die sechs verschiedenen Steuerklassen finden Sie im nächsten Abschnitt.

Eigenschaften der Lohnsteuerklassen

Die verschiedenen Lohnsteuerklassen sind jeweils auf verschiedene Personen ausgerichtet. Wir zeigen Ihnen im Folgenden auf, welche Eigenschaften die Lohnsteuerklassen besitzen und und an wen speziell sich diese richten.

  • Lohnsteuerklasse 1


    Diese erste Steuerklasse ist bestimmt für alle nicht verheirateten und nicht in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Arbeitnehmer, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das bedeutet auch, dass man im Rahmen einer Hochzeit sofort einer anderen Steuerklasse zugeordnet und nach einer Trennung bzw. nach einer Scheidung automatisch wieder in die Steuerklasse 1 zurückversetzt wird. Die Steuerklasse 1 kann als die Steuerklasse angesehen, welche die typische Einstufung für angestellte Ledige oder angestellte Singles darstellt.
  • Lohnsteuerklasse 2


    Die Lohnsteuerklasse 2 ist die Steuerklasse für alleinerziehende Arbeitnehmer. Sie sorgt für eine finanzielle Belastung der alleinerziehenden Ärzte, indem ein zusätzlicher Steuerfreibetrag installiert wird, der die monatlichen Abzüge reduziert und für mehr finanzielle Freiheit sorgt. Die Steuerklasse 2 steht nur alleinerziehenden Personen zu und auch nur dann, wenn kein weiterer Erziehungsberechtigter im selben Haushalt wohnt. Um diesen zusätzlichen Entlastungsbetrag als „Mitglied“ der Steuerklasse 2 zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Entfällt die gesetzliche Voraussetzung für die Steuerklasse 2, wie zum Beispiel infolge einer neuen Heirat oder wenn das Kind eventuell zum anderen Elternteil zieht, muss der Wechsel in eine andere Steuerklasse erfolgen.
  • Lohnsteuerklasse 3


    Verheiratete Paare können die Lohnsteuerklasse 3 für sich nutzen. Zum einen ist das dann der Fall, wenn ausschließlich einer der Ehepartner einer steuerpflichtigen Arbeit nachgeht. Sind beide Partner berufstätig, kann die Steuerklasse 3 nur in Kombination mit der Steuerklasse 5 verwendet werden. Dabei erhält der besser verdienende Ehepartner die Steuerklasse 3, während der Partner mit dem geringeren Einkommen in die Steuerklasse 5 eingestuft wird. Im Rahmen der abschließenden Steuererklärung führt das bei gemeinsamer Veranlagung zu keinem Vorteil. Während des Jahres profitiert der besser verdienende Partner aber von geringeren Vorauszahlungen, sodass monatlich mehr Geld zur Verfügung steht. Die Kombination ist allerdings nur wirklich sinnvoll, wenn beide Partner sehr voneinander abweichende Einkommen erzielen. Sobald es zu einer Trennung oder auch zum Tod eines der beiden Partner kommt, muss eine andere Steuerklasse gewählt werden, weil diese Kombination dann nicht mehr möglich ist.
  • Lohnsteuerklasse 4


    Mit der Lohnsteuerklasse 4 steht eine weitere Steuerklasse zur Verfügung, die von Ehepartner als Alternative zu der Kombination der Steuerklassen 3 und 5 genutzt werden kann. Diese Steuerklasse 4 erhalten Ehepartner automatisch nach einer Heirat. Eventuell bestehende Kinderfreibeträge werden zwischen beiden Personen aufgeteilt, sodass die Abzüge ähnlich wie in den anderen Klassen und bei beiden Personen gleichbehandelt werden. Um geringe Einkommensunterschiede fairer mit unterschiedlich großen Steuerbelastungen zu bedenken, gibt es auch die Variante der Steuerklasse 4 mit Faktor, die später noch beschrieben wird.
  • Lohnsteuerklasse 5


    Die Lohnsteuerklasse 5 ist ja schon im Zusammenhang mit der Lohnsteuerklasse 3 erwähnt worden. Sie ist ausschließlich bei verheirateten Partnern möglich und auch nur dann, wenn der andere Partner die Steuerklasse 3 für sich vereinnahmt. Der Partner mit der Lohnsteuerklasse 5 hat mehr direkte Abzüge als derjenige mit der Steuerklasse 3, im Lohnsteuerjahresausgleich bzw. in der Steuererklärung wird es aber verrechnet dann kaum zu einer Steuerersparnis zu kommen. Sobald es zu einer Trennung oder auch zum Tod eines der beiden Partner kommt, muss eine andere Steuerklasse gewählt werden, weil diese Kombination dann nicht mehr möglich ist.
  • Lohnsteuerklasse 6


    Mit der Lohnsteuerklasse 6 steht zu guter Letzt eine Steuerklasse zur Verfügung für Personen, die einen Zweit- oder Drittjob ausüben oder mehrere Minijobs haben, mit deren Einkommen sie steuerpflichtig werden. Diese Steuerklasse ist geprägt von den höchsten Abzügen und den geringsten Freibeträgen. So gibt es weder einen Grund- noch einen Kinderfreibetrag.

Lohnsteuerklassen für Ärzte

Wenn man die Ärzte an sich betrachtet, wird man bei den angestellten Ärzten bei der Bestimmung bzw. Auswahl der Lohnsteuerklassen keinen Unterschied feststellen, da diese Regelungen für alle steuerpflichtigen Angestellten identisch sind. Im Folgenden werden ein paar typische Personengruppen aus dem Ärzte-Bereich kurz mit ihrer üblichen steuerlichen Behandlung umschrieben.

Lohnsteuerklassen für Medizin-Studenten

Die Lohnsteuerklasse ist sehr abhängig vom Familienstand der zu versteuernden Person. Bei einem Medizin-Studenten dürfte dabei am häufigsten der Fall auftreten, dass es sich um einen Single handelt, der zur Finanzierung des Studiums einem Nebenjob nachgeht. Hier können es mehrere Minijobs sein, sodass der Medizinstudent dann in den Bereich der Lohnsteuerklasse 6 fallen würde und mit den höchsten Abzügen ohne jeglichen Freibetrag zu kämpfen hätte. Die Alternative wäre ein „normal“ bezahlter Job während des Studiums mit der Steuerklasse 1 für alleinstehende Steuerpflichtige, wo dann die „normalen“ Steuerbelastungen zum Tragen kommen. Es ist also sehr abhängig davon, inwiefern der Student während seines Studiums einem festen Arbeitsverhältnis nachgehen oder sich nur durch verschiedene Jobs durch das Studium kämpfen kann. In beiden Fällen braucht der Medizin-Student aber durch die nahezu nicht bestehenden Vorteile während des Jahres, braucht er aber auch keine große nachträgliche Belastung zu befürchten.

Lohnsteuerklassen für angestellte Ärzte

Blickt man auf die Besteuerung des Einkommens von angestellten Ärzten, gilt das Interesse hier erst einmal dem alleinstehenden, aber nicht alleinerziehenden Arzt, der demzufolge in der Steuerklasse 1 anzusiedeln ist. Er kann den Grundfreibetrag für sich nutzen, kann ansonsten aber nur durch den abschließenden Lohnsteuerjahresausgleich zu Steuerersparnissen kommen. Durch die nahezu nicht bestehenden Vorteile während des Jahres, braucht er aber auch keine große nachträgliche Belastung zu befürchten.

Lohnsteuerklassen für niedergelassene Ärzte

Bei niedergelassenen Ärzten handelt es sich um selbstständige bzw. freiberufliche Personen, die nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen und für die dementsprechend die Regelung der Lohnsteuerklassen keine Anwendung findet. Selbstverständlich unterliegen sie ab einer Einkommenshöhe, die abzüglich der absetzbaren Ausgaben du Vorsorgeaufwendungen oberhalb des Grundfreibetrags liegt, aber der Einkommensteuer sowie der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags. Für die Berechnung des persönlichen Steuersatzes gelten nicht die Steuerklassen, sondern einzig und allein die steuerrechtlichen Bestimmungen für Freiberufler sowie das entsprechende Einkommen der niedergelassenen Ärzte.

Lohnsteuerklassen für verheiratete Ärzte

Wenn Ärzte beziehungsweise natürlich Ärztinnen verheiratet sind, werden sie ab der Heirat sofort in die Steuerklasse 4 eingestuft. So gesehen könnte man deshalb davon ausgehen, dass diese Steuerklasse die übliche Variante für verheiratete Ärzte ist. Auch wenn sich immer mehr ein entsprechender Wandel vollzieht, ist es bei gutverdienenden Ärzten aber eventuell statistisch immer noch häufiger, dass die entsprechenden Ehepartner ein wesentlich geringeres Einkommen haben. In einem solchen Fall würde man dann eher auch die Kombination von Steuerklasse 3 und 5 treffen, bei der der Arzt dann dank Steuerklasse 3 weniger direkte Abzüge zu verzeichnen hat. Ähnlich verdienende Ehepartner, vielleicht sogar beide Ärzte, fahren besser mit der Steuerklasse 4 für eine gerechtere Verteilung der Steuerabzüge.

Wechsel der Lohnsteuerklasse

Wenn es verschiedene Steuerklassen gibt, ist es natürlich auch möglich, diese zu wechseln – allerdings natürlich nur dann, wenn die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für die entsprechenden Steuerklassen erfüllt sind. Letztendlich wird man aber feststellen, dass ohne eine Veränderung der persönlichen Lebensumstände bezüglich eines Partners oder eben nicht oder bezüglich eines Kindes, nur die Steuerklassen für Ehepartner gewechselt werden können. Endet die Ehe oder ist man nicht mehr alleinerziehend, ist man sowieso vom Steuerrecht her gezwungen, die Steuerklasse zu wechseln.

Wann ist ein Wechsel der Lohnsteuerklasse sinnvoll?

Bei der Frage ob ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll ist, geht es im Grunde genommen also immer nur um die Frage, ob Eheleute die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5, beide die Steuerklasse 4 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Wichtig ist dafür immer die Frage nach der Relation beider Einkommen zueinander. Liegt einer wesentlich höher mit seinen Einkünften, macht die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 Sinn, damit beim höheren Einkommen die Abzüge geringer und die monatlichen Nettoeinkünfte dementsprechend höher sind. Bei geringen Abweichungen kann die Steuerklasse 4 mit Faktor fairer sein, während nahezu gleich hoch verdienende Partner mit der Steuerklasse 4 am besten fahren. Über den Lohnsteuerjahresausgleich wird im Grund dann sowieso alles verrechnet, sodass keine großen Vorteile zu erwarten sind.

Wie kann man die Lohnsteuerklassen wechseln?

Die Möglichkeit zu einem Wechsel der Steuerklasse besteht einmal im Kalenderjahr. Für dasselbe Kalenderjahr kann man jederzeit die Steuerklasse wechseln, wenn ein Ehegatte kein Einkommen mehr bezieht oder verstorben ist, eine dauerhafte Trennung oder Scheidung erfolgt ist oder nach einer Phase der Arbeitslosigkeit wieder ein Einkommen durch Arbeit erzielt wird. Während früher die Meldebehörden zuständig für solche Wechsel waren, erfolgt die Änderung der Steuerklasse bzw. der so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale seit dem Jahr 2011 durch die Finanzämter, an die man sich demnach wenden muss, um einen Wechsel herbeizuführen.

Beispiel:
So sparen Sie Geld durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse

Geld sparen durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse – das ist möglich, wenn man als Ehepartner die freie Wahl hat, sich zwischen den drei verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu entscheiden. In den anderen Steuerklassen wird man eingruppiert, ohne dass man aufgrund seiner Lebens- und Erwerbssituation eine andere Wahl hat.Gespart wird dabei auch nicht direkt, weil durch den Lohnsteuerjahresausgleich die verschobenen Abzüge wieder gerade gezogen werden und letztendlich bei allen Kombinationen zu derselben Steuerlast führen. Man spart nur insofern, dass man sich durch eine geschickte Wahl der Lohnsteuerklassen monatlich mehr Nettogehalt verschafft, was dann über das Jahr schon investiert und ausgegeben werden kann, was in der Steuererklärung dann aber zu geringeren Erstattungen führen wird. Am deutlichsten wird der Unterschied, wenn ein gut verdienender Ehepartner von der Lohnsteuerklasse 4 in die Lohnsteuerklasse 3 wechselt, was die folgende Übersicht zeigt.

EinkommenSteuerklasseSteuer
60.000 EuroSteuerklasse 412.235 Euro
60.000 EuroSteuerklasse 37.536 Euro

Die geringeren Abzüge führen zu mehr Nettoeinkommen, auch wenn dort als Abzüge jeweils noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzukommen, die dann aber keinen weiteren Unterschied mehr ausmachen.

Steuerklassenkombinationen

Bei Ehepaaren ist das Thema der Kombination von Steuerklassen schon angesprochen worden und wird hier noch einmal als Besonderheit ausgeführt.

Was sind Steuerklassenkombinationen?

Wie der Begriff schon deutlich macht, handelt es sich bei Steuerklassenkombinationen um die Verbindung verschiedener Steuerklassen, wenn Ehepaare gemeinsam veranlagt sind und sich dementsprechend bei der Wahl ihrer Steuerklasse abstimmen. Dabei stehen drei verschiedene Kombinationen zur Verfügung. Sofort nach der Heirat wird beiden automatisch die Steuerklasse 4 zugewiesen. Dabei erhalten beide den Grundfreibetrag und eventuell vorhandene Kinderfreibeträge werden genau aufgeteilt. Die Belastung erfolgt also zu gleichen Teilen. Alternativ kann man die Kombination der Steuerklasse 4 mit Faktor wählen, wo eine gerechtere Steuerbelastung vorgenommen wird, wenn es überschaubare Unterschiede zwischen den Einkommen gibt. Dieses Faktorverfahren wird im Folgenden noch näher betrachtet. Ist die Differenz der beiden Einkommen hoch, bietet sich die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 an, wo vom hohen Einkommen weniger und vom geringen Einkommen prozentual höhere Abzüge erfolgen, was umgerechnet zunächst zu mehr Nettoeinkommen führt.

Wie funktioniert das Zusammenlegen der Lohnsteuerklassen?

Einmal im Jahr haben Ehepaare die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination zu ändern, wenn es sich aufgrund geänderter Einkommensverhältnisse anbietet. Bis zum 30. November muss dann eine entsprechende Anfrage bzw. Meldung an das zuständige Finanzamt erfolgen, die dann dementsprechend die Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern und anpassen.

Das Faktorverfahren

Das Faktorverfahren beschreibt die Lohnsteuerklassenkombination der Steuerklasse 4 mit Faktor. Während die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 für gleiche Abzüge bei beiden sorgt, führt die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 zu großen Unterschieden bei der Belastung, was bei großen Unterschieden und dem Blick auf das gemeinsame Nettoeinkommen im Monat aber sinnvoll sein kann. Gibt es Unterschiede im Einkommen, für die es sich aber nicht lohnt die Variante der Steuerklassen 3 und 5 zu wählen, oder wo man diese Variante nicht wählen möchte, weil einer der beiden Ehepaare zu sehr benachteiligt werden würde, was die laufenden Abzüge betrifft. Hier tritt dann das so genannte Faktorverfahren als gute Möglichkeit auf, das vor allem dazu führen soll, dass für beide Partner der Grundfreibetrag eingerichtet wird, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erfolgt und zu hohe Nachzahlungen vermieden werden. Hierbei wird das Ehegattensplitting verwendet und die Regelungen des § 39 EstG berücksichtigt. Demnach zahlen die jeweiligen Partner nur den Teil der gemeinsamen Lohnsteuer, der auch dem Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht.

Kinderfreibeträge und Steuerfreibeträge

Durch Kinder- und Steuerfreibeträge kann die Steuerlast reduziert werden. So hat jeder grundsätzlich im Jahr 2019 den Grundfreibetrag in Höhe von 9.168 Euro. Den Kinderfreibetrag erhält man sowohl für leibliche und angenommene Kinder als auch für Pflegekinder. Dieser Freibetrag findet allerdings nur dann Anwendung, wenn die zu erwartende Ersparnis höher ist als das gezahlte Kindergeld.

Lohnsteuertabelle 2019

Um auf die Schnelle einen Überblick darüber zu haben, wie sich anhand der Steuerklassen Prozent und Höhe der Steuerlast ableiten lassen, gibt es das attraktive Werkzeug der so genannten Lohnsteuertabelle, die für jedes Jahr erstellt werden kann. Dort erkennt man zu jeder Einkommensklasse, wie die Steuerlast bei den jeweiligen Lohnsteuerklassen ausfällt.

Wir empfehlen Ihnen, den Rechner zur Lohnsteuer vom Bundesministerium für Finanzen zu verwenden. Hier können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und erhalten im Anschluss eine Übersicht zur Berechnung Ihrer Lohnsteuer.

Steuerliche Änderungen ab 2019

Die wesentlichen Änderungen in Sachen Einkommensteuer ergeben sich aus den neuen Freibeträgen, die seit dem 01. Januar 2019 gelten. So wurden sowohl der Unterhalthöchstbetrag als auch der Grundfreibetrag von 9.000 Euro auf 9.168 Euro erhöht. Für den Kinderfreibetrag gilt bei einer Zusammenveranlagung eine Höhe von 4.980 Euro und bei einer getrennten Veranlagung eine Höhe von 2.490 Euro. Zudem gibt es ab 01. Juli 2019 mehr Kindergeld und zwar 204 Euro für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für jedes weitere Kind.

Fazit: Welche Lohnsteuerklasse sollte ich wählen?

Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, sich genau mit der Materie auseinanderzusetzen und im Zweifelsfall auch die Leute um Rat fragen, die sich mit dem Thema auskennen. Letztendlich gibt es keine pauschal beste Variante, weil sie immer abhängig ist vom Familienstand und der Höhe des eigenen und eventuell des Einkommens eines Ehepartners. Wichtig ist es auf jeden Fall immer genau vorher einmal durchzurechnen, welche Vor- und Nachteile bestimmte Steuerklassen und deren Kombinationen haben, um letztendlich entscheiden zu können, welche Möglichkeit sich als die für einen persönlich Beste herausstellt. So mag der eine lieber geringere Abzüge während des Jahres, während andere sich mehr mit der größeren Erstattung im Nachhinein anfreunden können.

Weblinks:

Weitere Informationen:

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