Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Hauke Simonsen   | Versicherungen | Letztes Update: 12. Januar 2021

Die Berufshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für alle Ärzte. Sie ist nicht nur für die Übernahme von Schäden zuständig, sondern befasst sich ebenfalls mit der Prüfung der Ansprüche und ggf. der Schadensabwehr und auch als “passive Rechtsschutzversicherung” bezeichnet. Da für diese Art der Versicherung eine spezielle Expertise notwendig ist, gibt es nur eine Hand voll wirklich empfehlenswerte Anbieter am Markt. Häufig begleitet diese Versicherung bzw. dieser Versicherer den Arzt seine gesamte Karriere lang.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die wichtigste und existentiellste Versicherung für alle Ärzte.
  • Auch angestellte Ärzte sollten sich für einen günstigen Beitrag absichern.
  • Die Abwehr unberechtigter Klagen ist mitversichert.
  • Ein erweiterte Strafrechtsschutz sollte eingeschlossen sein.
  • Mindestversicherungssumme 5 Mio., besser 7,5 – 10 Mio. Euro.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ist eine Berufshaftpflicht­versicherung für Ärzte sinnvoll?
  2. Bei welchen Schäden springt die Berufshaftpflicht­versicherung ein?
  3. Beispiele, wann eine Berufshaftpflicht­versicherung bei Ärzten zum Einsatz kommt
  4. Die Kosten einer Berufshaftpflicht­versicherung für Ärzte
  5. Diese Leistungen sollte eine gute Berufshaftpflicht­versicherung aufweisen
  6. Kostenloser Tarifvergleich
  7. Unterschiede bei der Berufshaftpflicht zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten
  8. Checkliste Berufshaftpflichtversicherung
  9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist eine Berufshaftpflicht­versicherung für Ärzte sinnvoll?

Eine Berufshaftpflichtversicherung, gehört neben der Privathaftpflicht, zu den wichtigsten Versicherungen für Ärzte überhaupt. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verpflichtet Ärztinnen und Ärzte sogar, “sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern”. Zwar muss bzgl. der Haftungsrisiken zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten unterschieden werden, jedoch ist ein Haftpflichtschutz ist für beide Gruppen empfehlenswert. Diesem Thema widmen wir uns im weiteren Verlauf noch einmal intensiver.

In den letzten Jahren gab es eine Verknappung des Angebotes von Berufshaftpflichtversicherungen. Immer weniger Anbieter trauen sich auf diesen Markt, bestehende Anbieter haben Ihre Prämien teilweise deutlich erhöht. Ohne die Vorgehensweise der Versicherer an dieser Stelle zu werten, ist eine zunehmende Klagebereitschaft der Patienten festzustellen. Dies ist unter anderem auf die immer größere Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen zurückzuführen. Zudem führt die mediale Fokussierung auf Einzelfälle zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung. Aggressive Regressforderungen der Krankenversicherungen, der Trend zur Haftungsverschärfung und eine zunehmend patientenfreundliche Rechtsprechung tun ihr Übriges.

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Bei welchen Schäden springt die Berufshaftpflicht­versicherung ein?

Die Schäden, die ein Arzt trotz aller Sorgfalt verursachen kann, sind vielfältig. Während Personen- und Vermögensschäden das höchste finanzielle Risiko darstellen, sind Sachschäden in der Praxis häufiger zu regulieren, meist jedoch mit geringeren Schadenssummen verbunden. Folgend finden Sie einige Beispiele einer großen deutschen Ärzteversicherung.

Sachschäden

  • Beispiel: Der Arzt verliert den Schlüssel für die Schließanlage eines Bürohauses. Der Verwalter sieht sich daraufhin genötigt, die komplette Anlage auszutauschen und verlangt die Erstattung der Kosten vom Arzt. Die Versicherung prüft den Vorgang, analysiert die Schadenshöhe und mindert diese etwas. Schaden: 13.000 Euro
  • Haftung: Sachschäden können vielfältig sein. Teuer kann es vor allem an Schäden an der Immobilien (z.B. Mietsachschäden) werden. Die Versicherungssumme entspricht in der Regel automatisch der für Personenschäden.

Personenschäden

  • Beispiel: Aufgrund einer zu späten Entscheidung für einen Kaiserschnitt, wird der Gynäkologe für den hypotoxischen Hirnschaden eines Kindes verantwortlich gemacht. Neben dem Schmerzensgeld von 200.000 Euro, fallen materielle Entschädigungen wie Pflege und Verdienstschäden an. Schaden: 3,4 Mio Euro
  • Haftung: Personenschäden kommen zum Glück relativ selten vor, die maximale Höhe ist jedoch extrem, zumal auch Anwalts- und Gerichtskosten einfließen. Achten Sie daher auf eine ausreichende Versicherungssumme.

Vermögensschäden

Vermögensschäden sind Schäden, durch die Mehrkosten für den Dienstherrn entstehen. Der Dienstherr ist nicht bereit die Kosten zu übernehmen, wirft dir grob fahrlässiges Verhalten vor und zieht dich zur finanziellen Verantwortung.

  • Beispiel: Der Arzt beurteilt ein Unfallopfer und kommt zum Ergebnis, dass der Geschädigte in einem halben Jahr wieder arbeitsfähig ist, woraufhin dieser einen Vergleich mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers schließt. Leider ist der Schaden doch irreparabel und er bleibt lebenslang arbeitsunfähig. Schaden: 650.000 Euro
  • Haftung: Auch bei einem reinen Vermögensschaden, können auf den Arzt hohe Kosten zukommen. Daher sollten Vermögensschäden, je nach Berücksichtigung des genauen Fachgebietes, ebenfalls mitversichert sein.
WISSENSWERT

Hohe Versicherungs­summe

Viele Versicherer bieten standardmäßig Versicherungssummen von 5 Mio. Euro an. Dies ist sollte auch das absolute Minimum darstellen. Häufig ist eine Erhöhung der Summe für einen kleinen Aufschlag möglich und empfehlenswert.

Beispiele, wann eine Berufshaftpflicht­versicherung bei Ärzten zum Einsatz kommt

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sollte bei allen erlaubten und denkbaren Tätigkeiten des Arztes greifen, auch in der Freizeit. Viele Risiken sind individuell, einige der in der Praxis relevanten Risiken sind jedoch allgemeingültig und sollten unbedingt abgesichert werden.

  • Behandlungsfehler


    Ein typischer Haftpflichtfall gegenüber des Arztes ist der Vorwurf eines Behandlungsfehlers. Insbesondere bei Vorliegen einer privaten Rechtsschutzversicherung, kann dieser dem Arzt ohne großen Aufwand vorgeworfen werden.
  • Aufklärungspflichtverletzungen


    Die Aufklärungspflichten des Arztes sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§630e BGB) geregelt. Da die Beweislast beim Arzt liegt, sind sie vermehrt Gegenstand gerichtlicher Streitigkeiten müssen daher unbedingt versichert sein.
  • Dokumentationsfehler


    Fehler in der Dokumentation, können neben einer falschen Therapie, auch zu berufsrechtlichen Sanktionen des Arztes und Beweiserleichterungen für den Patienten im Arzthaftungsprozess führen.
  • Hygienevorschriften


    Hygieneverstöße sind ein brandaktuelles Thema und ebenfalls des Öfteren Gegenstand zivilrechtlicher Prozesse. Zwar handelt es sich um ein normalerweise beherrschbares Risiko, doch sind fahrlässige Fehler nie auszuschließen.
  • Aufsichts-/Organisationsfehler


    Wären Schäden durch eine strategische Organisation vermeidbar gewesen, haften Klinik, Praxis oder Arzt ebenfalls. Solche Fehler, meist in Zusammenhang mit Behandlungsfehlern, kommen ebenfalls vor.
  • Sachschäden


    Nicht nur persönliche Schäden an Patienten sind für den Arzt ein Haftungsrisiko, sondern ebenfalls die auch in anderen Berufen üblichen Sachschäden durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit.
Hauke Simonsen

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Die Kosten einer Berufshaftpflicht­versicherung für Ärzte

Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte hängen von den Leistungen sowie den individuellen Anforderungen des Arztes ab. Um Ihnen die Kosten besser veranschaulichen zu können, haben wir exemplarisch drei Varianten einer Berufshaftpflichtversicherung dargestellt.

Kosten Berufshaftpflichtversicherung

Eine Beispielrechnung mit Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

EinfachStandardPremium
Tarif3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Versicherungssumme3 Mio Euro5 Mio Euro7,5 Mio Euro
Gutachterliche Tätigkeitmitversichertmitversichertmitversichert
Erweiterter Straf-Rechtsschutz1 Mio Euro5 Mio Euro7,5 Mio Euro
Schlüsselschäden3 Mio Euro5 Mio Euro7,5 Mio Euro
Nachhaftungnicht versichert5 Jahreunbegrenzt
Notfälleversichertversichertversichert
Jahresbeitrag556,92 €572,55 €589,21 €

Wie findet der Arzt nun die beste Berufshaftpflicht­versicherung für sich?

Das Kostenbeispiel soll exemplarisch zwei wichtige Ergebnisse aufzeigen. Zum einen ist der teuerste Schutz nicht unbedingt der beste. Denn Versicherer beurteilen die verschiedenen ärztlichen Tätigkeiten höchst unterschiedlich. So kann es sein, dass ein Versicherer für Allgemeinmediziner ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, aber chirurgische Tätigkeiten meiden möchte und daher sehr hohe Beiträge (sogenannte Abwehr-Prämien) verlangt. Wichtiger als der Beitrag sind aber die Leistungsunterschiede, die teilweise beträchtlich und im Leistungsfall existentiell sein können. So sollte ein Arzt, der seinen Ruhestand plant, frühzeitig die Nachhaftung maximieren.

Für die Übersicht ist es von Vorteil, dass es ohnehin nur etwas mehr als eine Handvoll Versicherer gibt, die eine Berufshaftpflicht für Ärzte anbieten. Leider führt diese Oligopolisierung dazu, dass ein nachlassender Wettbewerb die Prämien steigen lässt. Einzelne Berufsgruppen (wie z.B. Gynäkologen) haben dies in den letzten Jahren leidvoll erfahren müssen. Umso mehr sollten die Ärzte auf Nachhaltigkeit setzen. Ein Versicherungs-Hopping, wie häufig im KFZ-Bereich, ist bei der Berufshaftpflichtversicherung nicht empfehlenswert. Daher sollten sich Ärzte individuell von Spezialisten beraten lassen – und das möglichst unabhängig.

TIPP

Keine Lücken

Je weniger Haftungsausschlüsse die Bedingungen festlegen, desto besser. Einige Anbieter garantieren die volle Deckung aller ärztlichen Tätigkeiten.

Diese Leistungen sollte eine gute Berufshaftpflicht­versicherung aufweisen

  • Hohe Summen bei der Deckung


    Die meisten Anbieter versichern inzwischen mindestens 5 Mio. Euro pauschal pro Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Alle erlaubten Tätigkeiten


    Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif alle erlaubten Tätigkeiten versichert, also auch operative Eingriffe, falls operiert wird.
  • Erste Hilfe und Gefälligkeiten


    Natürlich sollten diese Leistungen versichert sein. Daher sollten insbesondere angestellte Ärzte diesen Schutz prüfen.
  • Eine Haftung die weltweit gilt


    Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte grundsätzlich immer eine weltweite Deckung aufweisen, um den Schutz auch im Ausland zu erhalten.
  • Erweiterter Strafrechtsschutz


    Kommt es aufgrund eines vermeintlichen Fehlers zu einer strafrechtlichen Verfolgung, trägt nur dieser Baustein die Kosten des Strafverfahrens.
  • Der Baustein der Nachhaftung


    Die Nachhaftung bei Aufgabe der beruflichen Tätigkeit ist schwer kalkulierbar und daher ein sehr wichtiger Baustein.

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Unterschiede bei der Berufshaftpflicht zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten

Während der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte obligatorisch ist, sind angestellte Ärzte häufig unsicher, ob sie überhaupt eine Versicherung benötigen, da ein grundsätzlicher Schutz über das Krankenhaus besteht. Es empfiehlt sich immer, sich den zur Verfügung gestellten Schutz individuell vom Fachmann überprüfen zu lassen. Allerdings kann es im Einzelfall zu Problemen kommen,  wenn beispielsweise der Patient dem Arzt grobe Fahrlässigkeit unterstellt und es zur Beweislastumkehr kommt. Da das Arztsein zudem rein rechtlich nicht mit dem Verlassen des Krankenhaus endet, sondern sich zum Beispiel auch auf Erste-Hilfe-Leistungen erstreckt, müsste zudem immer geklärt werden, ob die Versicherung des Krankenhauses auch hier greift. Weitere außerklinische Risiken sind Notfallmaßnahmen, Dienste im Freundes- und Bekanntenkreis, sowie in jedem Falle freiberufliche Tätigkeiten (wie z.B. Notarztdienste).

In Anbetracht der Tatsache, dass die rechtliche Konstellation nicht immer eindeutig und ein Zusatzschutz für angestellte Ärzte in der Regel für unter 100 Euro jährlich erhältlich ist, sollte jeder angestellte Arzt über diese Versicherung nachdenken. Zumal sich die Risiko-Konstellation bei einem Wechsel des Arbeitgebers kolossal ändern ein solcher Schutz spätestens dann notwendig werden kann. Zudem kann eine Berufshaftpflichtversicherung ggf. als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Checkliste Berufshaftpflichtversicherung

  • Angestellte Ärzte prüfen den Schutz ihres Arbeitgebers sowie die Frage, ob er sie von Schadenersatzansprüchen frei stellt.
  • Erfassen Sie Ihr individuelles Risiko anhand Ihrer Tätigkeitsbeschreibung. Die Versicherer stellen hierfür Fragebögen zur Verfügung.
  • Füllen Sie den Fragenbogen, idealer Weise mit Hilfe eines Spezialisten, aus und senden ihn an mehrere Versicherer.
  • Vergleichen Sie alle Angebote. Dabei sollten die Leistungen, und nicht der Beitrag, die entscheidende Rolle spielen.
  • Überprüfen Sie die Police auf die genaue Auflistung Ihrer Tätigkeiten sowie sonstige Angaben zum Umfang des Tätigkeitsspektrums.
  • Passen Sie den Schutz regelmäßig an, z.B. bei der Facharztanerkennung, Ernennung zum Oberarzt, Eröffnung einer Praxis etc.

Häufig gestellte Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung (FAQ)

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